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   BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 52.84   

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https://dejure.org/1985,4755
BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 52.84 (https://dejure.org/1985,4755)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1985 - 2 C 52.84 (https://dejure.org/1985,4755)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 2 C 52.84 (https://dejure.org/1985,4755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldaten auf Zeit - Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes - Wehrdienstverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 52.84
    Diese Auslegung des § 16 a ArbplSchG wird durch die Entstehungsgeschichte und den Gesetzesmaterialien zum Dritten Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes bestätigt, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalts abgeleiteten Ergebnisses herangezogen werden können und die auch das Revisionsgericht auszuwerten befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

    Hinzu kommt, daß § 16 a ArbPlSchG, der die Regelungen der §§ 11 und 11 a ArbPlSchG (- und auch anderer Bestimmungen -) auch im Falle des Wehrdienstes "als Soldat auf Zeit" für anwendbar erklärt, nicht anwendbar ist auf bei seinem Inkrafttreten (31. Dezember 1977) bereits beendete Wehrdienstverhältnisse (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 52.84 - <ZBR 1986, 170>).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83

    Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer

    Der erkennende Senat hat zuletzt in seinen Urteilen vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.84 u.a. - (Buchholz 238.5 § 26 Nr. 2; NJW 1985, 1095 mit weiteren Nachweisen) ausgeführt, daß jedenfalls dann, wenn eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung bestehe, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens auf Grund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. auch Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 41.88

    Zeitsoldat - Beamtenanstellung - Anstellungszeitpunkt - Dienstzeit

    Dies entspricht auch der vom erkennenden Senat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 52.84 - (Buchholz 448.4 § 16 a Nr. 1 = ZBR 1986, 170) vertretenen Rechtsauffassung, auf die es in dem genannten Urteil aber letztlich nicht ankam, da der dort geltend gemachte Anspruch mangels Rückwirkung des § 16 a Abs. 1 Nr. 2 ArbplSchG abgewiesen wurde.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 2.96

    Weiterentrichtung von Beiträgen zu einer zusätzlichen Alters- und

    Diese können zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses herangezogen und auch durch das Revisionsgericht ausgewertet werden (vgl. u.a. Urteile vom 11. Februar 1977 - BVerwG VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84 (89) [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74] und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 52.84 - Buchholz 448.4 § 16 a ArbPlSchG Nr. 1, S. 1 (3)).
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